Die RENÉ LEZARD Mode GmbH (Schwarzach) vermeldete gestern die planmäßige Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens. Damit sei die Sanierung auf Kurs. Mindestens eine Schlappe muss sie aber hinnehmen. Statt ihr weiterhin Eigenverwaltung zu gewähren, leitete das Amtsgericht Würzburg ein Regelinsolvenzverfahren ein. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät betroffenen Anlegern daher, alle Wege der Schadensbegrenzung auszuloten. Weiterlesen
Sanierung
Anleihe-Inhaber der Laurèl GmbH zu wichtiger Gläubigerversammlung geladen
Die Laurèl GmbH (Aschheim) lädt Inhaber der Teilschuldverschreibung 2012/2017 zu einer Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 ein. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Am 16. Mai 2017 soll dann über den Insolvenzplan abgestimmt werden. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät deshalb zu rechtlicher Unterstützung. Weiterlesen
Sanierung der KTG Energie beendet – So minimieren Anleger erlittenen Schaden
Die Sanierung der KTG Energie AG (KTG, Oranienburg) ist beendet. Dies teilte der Biogasanlagenbetreiber am gestrigen Montag mit. Das Insolvenzverfahren könne kurzfristig aufgehoben werden, das operative Geschäft weitergehen. Keinen Grund zur Freude haben die Anleihegläubiger, bleiben ihnen doch lediglich 2,94 Prozent ihres Einsatzes. Betroffene sollten deshalb zusätzliche Ansprüche prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).
RENÉ LEZARD: So schützen sich Anleger vor der Modepleite
Die RENÉ LEZARD Mode GmbH (Schwarzach) beantragte am 7. März 2017 Insolvenz. Ihre bisherigen Rettungsversuche sind gescheitert. Nun möchte sie im Zuge eines Schutzschirmverfahrens die Sanierung fortführen. Da Verluste in jedem Fall möglich sind, sollten Anleger ihr weiteres Verfahren gut durchdenken und rechtlich prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).
Butlers GmbH & Co. KG ist insolvent – Wie Anleger am besten Gelder sichern
Die Butlers GmbH & Co. KG (Köln) ist insolvent. Am 27. Januar 2017 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 71 IN 24/17). Zwar strebt das Einrichtungshaus eine Sanierung an, Genussrechte-Inhaber müssen aber trotzdem Verluste befürchten. Für Betroffene gelte, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), sich rechtzeitig fachmännisch beraten zu lassen.